Tages-Anzeiger, 19. Februar 2010 (Download als PDF / Artikel auf tagesanzeiger.ch)

Familiengräber abgeschafft

In Wetzikon soll es keine Familiengräber mehr geben. Für einen Bildhauer ist das unverständlich.

Wetzikon - Am 15. März stimmen die Wetziker an der Gemeindeversammlung über die neue Friedhofverordnung ab. Für Bildhauer Daniel Wernli hat die Vorlage einen grossen Haken. «Es kann doch nicht sein, dass niemand mehr einen Familiengrabstein haben darf», findet er. Dabei gehe es ihm nicht um sein Eigeninteresse als Steinmetz und Bildhauer, sondern um Betroffene, die sich einen solchen Stein wünschten. Da Wernli zwar in Wetzikon arbeitet, aber in Gossau wohnt, darf er selber keinen Änderungsantrag an der Gemeindeversammlung stellen. Deshalb hat er in den letzten Tagen mit verschiedenen Behörden, Parteipräsidenten und Pfarrern Kontakt aufgenommen - in der Hoffnung, dass einer von ihnen sein Anliegen einbringt.

Der Wetziker Friedhofvorstand Max Freitag lässt die Kritik nicht gelten. Eine Revision der Bestattungs- und Friedhofverordnung sei zwingend notwendig, weil die Gesundheitsbehörde als für den Friedhof zuständige Instanz aufgehoben wurde. «Familiengräber sind nicht mehr zeitgemäss», sagt er. In den letzten Jahren hätten solche Gräber häufig Probleme verursacht. Grund: Für ein Familiengrab braucht es einen Vertrag, der über 60 Jahre läuft und die Angehörigen zur Pflege verpflichtet. Heute, wo viele Leute ihren Wohnsitz regelmässig wechseln, fällt es den Nachkommen schwer, dem nachzukommen. «Dann ist die Stadt gefordert, indem sie mit Steuergeldern eine Minimalpflege des Grabes finanzieren muss», sagt Freitag. In den letzten 15 Jahren wurden in Wetzikon drei bis vier neue Familiengräber erstellt. Rund 30 sind hingegen vorzeitig aufgehoben worden. Im Übrigen stimme es nur bedingt, dass es keine Familiengräber mehr geben werde. «Der Gemeinderat hat gemäss ne uer Verordnung die Möglichkeit, neue Grabfelder zu bestimmen.»

Die Familiengräber sind nicht das Einzige, was Bildhauer Daniel Wernli beschäftigt. Immer wieder gelangten Leute an ihn, weil in Wetzikon bei Urnengräbern nur Grabplatten zugelassen seien, nicht jedoch stehende Steine. Auch hier beschwichtigt Friedhofvorsteher Max Freitag: «Künftig dürfen Steine gesetzt werden. Das ist aber nicht in der Friedhofverordnung geregelt, sondern in den Ausführungsbestimmungen.» (Tages-Anzeiger)

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